Verlustrücktrag — Verlustrücktrag, Form des Verlustabzugs. * * * Ver|lụst|rück|trag, der (Steuerw.): steuerrechtlicher Abzug nicht ausgeglichener Verluste (4) von den Einnahmen des vorangegangenen Geschäftsjahres: Ein V. von einem Jahr sei auch für… … Universal-Lexikon
Verlustrücktrag — Ein Verlustvortrag ist die Summe der Verluste, die in den abgelaufenen Wirtschaftsjahren/Veranlagungszeiträumen angefallen sind und nicht mit positiven Einkünften verrechnet werden konnten. Diese Verluste können auf spätere… … Deutsch Wikipedia
Carry Back — ⇡ Verlustrücktrag … Lexikon der Economics
Verlustausgleich — Mit dem Verlustausgleich i.w.S. wird die Verlustbehandlung im Einkommensteuerrecht umschrieben. Hierbei können Verluste aus einzelnen Einkunftsarten mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten vor der endgültigen Besteuerung verrechnet werden … Deutsch Wikipedia
Verlustabzug — 1. Begriff: V. ist der Oberbegriff für alle Möglichkeiten, negative Einkünfte (Verluste) bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens (⇡ Einkommensteuer) abziehen zu können. 2. Wirtschaftliche Bedeutung: a) Positiver Effekt: Durch den V.… … Lexikon der Economics
Verlustvortrag — I. Einkommen und Körperschaftsteuerrecht:Nicht durch ⇡ Verlustrücktrag berücksichtigte oder auf Antrag nicht durch Verlustrücktrag berücksichtigte Verluste sind in den dem Verlustentstehungsjahr folgenden Veranlagungszeiträumen wie ⇡… … Lexikon der Economics
Verlustabzug — Verlust|abzug, im Steuerrecht (§ 10 d EStG und § 8 Absatz 4 Körperschaftsteuergesetz) die Bezeichnung für die Möglichkeit, einen Jahresverlust von den positiven Einkünften vorangegangener und gegebenenfalls künftiger Jahre abzuziehen… … Universal-Lexikon
Verlustvortrag — Ein Verlustvortrag ist die Summe der Verluste, die in den abgelaufenen Wirtschaftsjahren/Veranlagungszeiträumen angefallen sind und nicht mit positiven Einkünften verrechnet werden konnten. Diese Verluste können auf spätere… … Deutsch Wikipedia
Werbungskosten — Als Werbungskosten (Abk. WK) werden bei den Überschusseinkünften Aufwendungen oder Ausgaben bezeichnet, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Diese Kosten sind zur Berechnung der Einkünfte von den Einnahmen abzuziehen.… … Deutsch Wikipedia